Die Preise

Wir halten es nicht für sinnvoll, einzelne Leistungen separat zu bepreisen, wie beispielsweise einzelne Räume, Kaffee/Tee, Beamer oder Druckseiten. Wir arbeiten daher mit einer Tagespauschale.

Häufig ist die Preisbildung bei der Anmietung von Räumen für Schiedsverhandlungen intransparent. Gerade Hotels geben nicht selten separate Preise für eine Vielzahl von Einzelleistungen an. Wir glauben nicht, dass das sinnvoll ist, und bieten daher eine Tagespauschale an. Darin sind alle notwendigen Leistungen inbegriffen.

Umfasst ist insbesondere die Nutzung aller Räume – denn wir vermieten das FHC nur als Ganzes, damit keine Dritten während der Schiedsverhandlung Zugang haben. Auch alle technischen Einrichtungen sind inbegriffen. Die Pauschale umfasst zudem Kaffee/Tee sowie Wasser und andere Kaltgetränke. Nicht umfasst sind natürlich Leistungen von Court Reporters oder Dolmetschern, sowie Catering. Soweit wir uns hierum kümmern sollen, würde eine Service Fee anfallen.

Eine Buchung wird verbindlich mit Vorauszahlung der vollständigen Gebühr. Diese ist nicht rückerstattbar, da wir die Räume aufgrund der speziellen Ausrichtung des FHC und der langfristigen Planung in Schiedsverfahren regelmäßig nicht nochmals vermieten können. Die Höhe des Tagessatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir machen auf Anfrage unmittelbar ein Angebot für den betreffenden Zeitraum.